Vermieter kann Parabolantenne verbieten

2008-08-25 08:20:21 - Bauen-Wohnen.Net

Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch, eine Parabolantenne am Gebäude anzubringen, wenn das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist. Foto: News-Reporter.NET
 

Die Frage, ob ein Anspruch darauf besteht, Fernsehen über eine Parabolantenne zu empfangen, führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Stehen dem Mieter andere Informationsquellen zur Verfügung, kann der Vermieter die Aufstellung einer Parabolantenne untersagen, selbst wenn der Mieter sich auf sein Recht auf Religions- und Informationsfreiheit beruft. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Oktober 2007 (Az: VIII ZR 260/06) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein türkischer Mieter alevitischen Glaubens hatte auf dem Balkon seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Parabolantenne installiert, obwohl das laut Mietvertrag nicht gestattet war. Die beiden Privatsender, die auch über alevitische Glaubensinhalte berichten, konnte der Mieter nur über die „Satellitenschüssel“ empfangen. Der Vermieter forderte den Mieter vergeblich auf, diese zu beseitigen.

Der BGH gab dem Vermieter recht. Auf der einen Seite stehe das Recht auf Informations- und Religionsfreiheit des Mieters, auf der anderen das gleichrangige Recht des Vermieters auf Eigentumsschutz. Im vorliegenden Fall überwögen die Interessen des Vermieters. Der Mieter könne seinem Interesse an Heimatprogrammen auch über den Kabelanschluss nachkommen, der Zugang zu sechs staatlichen türkischen Fernsehprogrammen böte. Die beiden Privatsender würden nur unter anderem über alevitische Themen berichten, dieses Interesse also lediglich teilweise abdecken. Außerdem könne der Mieter andere Informationsquellen wie Internet, Zeitungen oder Bücher nutzen.

Weitere Informationen zum Thema Miet- und Immobilienrecht sowie entsprechende Fachanwälte finden sich unter www.mietrecht.net im Internet. (News-Reporter.NET/as)

 
 
 

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